Anzeige gegen das Kommuniqué des spanischen Staates

20. Mai 2018

Der spanischen Staat hat heute ein Kommuniqué herausgegeben, in dem mitgeteilt wird, dass er das Dekret über die Ernennung der die katalanische Regierung bildenden Minister (Consellers) nicht im offiziellen Anzeiger der Generalitat von Katalonien (DOGC) veröffentlichen werde und gibt an, dass er die Durchführbarkeit der Ernennung prüfen werde, trotz der Tatsache, dass alle katalanischen Minister weiterhin uneingeschränkt im Besitz ihrer politischen Rechte sind. Der spanische Staat hält somit die Anwendung des Artikels 155, der zurückzuziehen war, sobald es eine Regierung in Katalonien gebe, aufrecht, völlig ohne gesetzliche Grundlage.

Daher haben heute verschiedene Juristenvereinigungen das nachstehende Kommuniqué herausgegeben:

Anzeige gegen das Kommuniqué des spanischen Staates

Die spanische Regierung hat ein Kommuniqué herausgegeben, in welchem sie die Durchführbarkeit der vom Präsidenten Quim Torra angekündigten katalanischen Regierung in Frage stellt. Hiermit weist sie darauf hin, dass sie sich als einziges zuständiges Organ betrachtet, um die Veröffentlichung des Dekretes, welches diese verabschiedet, zu genehmigen. In Bezug auf dieses Kommuniqué möchten die unterzeichnenden Juristenvereinigungen anzeigen:

  • Dieses Kommuniqué verstößt gegen den Artikel 152 der spanischen Verfassung selber, welcher bestimmt, dass die Leitung des katalanischen Regierungsrates dem Präsidenten der Generalitat zukommt, dessen höchster Vertreter und sogar der ordentliche Vertreter des spanischen Staates in Katalonien.
  • Artikel 17 des katalanischen Gesetzes 13/2008 über die Präsidentschaft der Generalitat und der katalanischen Regierung regelt, dass die Vertretung der Generalitat dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der Generalitat gemäß seinem bzw. ihrem persönlichen Statut zukommt, und dass es diesem bzw. dieser im Rahmen seiner bzw. ihrer Funktionen zukommt, die Ernennung und Abberufung der Mitglieder der katalanischen Regierung frei zu beschließen.
  • Die Veröffentlichung der Ernennungen im offiziellen Anzeiger der Generalitat von Katalonien (DOGC) ist ein obligatorisch vorgeschriebener Akt. Diesen nicht durchzuführen verstößt gegen den Artikel 7 des katalanischen Gesetzes 2/2007 über den offiziellen Anzeiger der Generalitat von Katalonien (DOGC). Die vom Präsidenten durchgeführte Ernennung ist als gültiger Akt zu betrachten. Keine Autorität innerhalb der Generalitat, selbst diejenigen nicht, die sie interveniert haben, kann sich der offiziellen Veröffentlichung der Ernennungen widersetzen, ohne sich disziplinarisch, politisch oder strafrechtlich verantwortlich zu machen.
  • Der wiederholte Eingriff des spanischen Staates in das Funktionieren der katalanischen Institutionen stellt neben der Anomalie, welche die unrechtmäßige Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung darstellt, eine untragbare Respektlosigkeit gegenüber dem demokratischen, in den Urnen zum Ausdruck gebrachten Willen und eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen von Katalonien dar.